Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10.09.2025 unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-10-gemeinnuetzigkeitsrecht.html
„Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz schafft die Bundesregierung Anreize, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Die Maßnahmen bringen insbesondere Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Der Kabinettbeschluss markiert damit auch den Auftakt zur Umsetzung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“, mit dem die Bundesregierung konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland schaffen will. Der Zukunftspakt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart.“
Da der Inhalt sehr umfangreich ist, lohnt es sich, diese Pressemitteilung in einer ruhigen Minute zu lesen.
Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt diese Menschen und ihre Organisationen mit vielfältigen Angeboten. Sie gibt dem Ehrenamt Impulse und bietet ganz konkrete Hilfestellungen für alle Fragen rund um den ehrenamtlichen Alltag.
Die Bundesstiftung hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Gründung der DSEE selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Es gibt einen Newsletter der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Hier gibt es regelmäßig aktuelle Infos zum Ehrenamt und auch eine Reihe kostenloser Online-Seminare, die recht interessant sind https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/newsletter/

Adventsmusik im ganzen Land
Die Adventszeit ist traditionell eine besonders musikalische Zeit. Ob im Chor- oder Musikverein, ob alleine, gemeinsam mit der Familie oder mit Freunden – das Singen und Spielen ihrer Lieder ist in vielen Gemeinden und Gemeinschaften fester Bestandteil des Jahresverlaufs. Eine entschleunigte Adventszeit ist für viele Menschen mehr Theorie als Praxis. In solchen Fällen bieten Adventskonzerte und Krippenspiele im turbulenten Jahresabschluss eine kurze Auszeit vom Alltag und eines resümierenden Blickes auf das vergangene Jahr.
Dazu entwickelte der Landesmusikverband gemeinsam mit seinen Partnern eine Onlineplattform, auf der Musik- und Chorensembles ihre vielfältigen Aktivitäten präsentieren können. Das vom Landesmusikverband Baden-Württemberg und seinen Partnern ins Leben gerufene Adventsmusik-Projekt kommt ins achte Jahr. Ab sofort können Ensembles im Veranstaltungskalender Adventsmusik ihre Konzerte eintragen.
Im Veranstaltungskalender können Musikinteressierte eine Veranstaltung in ihrer Nähe finden. Sie können hier ganz einfach nach einem passenden Konzert oder einer adventlichen Veranstaltung suchen. Es gibt die Möglichkeit nach Konzerten zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort zu filtern. Bestehen Vorlieben für bestimmte Sparten, können zum Beispiel Blasmusik, Chor, Kindersingspiele ausgewählt werden. Hier finden Sie unseren Veranstaltungskalender.
Neben den Konzerten können auch digitale Angebote und Videos auf der Plattform eingestellt werden. Es besteht die Möglichkeit Konzertmitschnitte, Videos, Multi-Screen-Videos und vieles mehr auf der Website zu verlinken. Hier finden Sie unsere Video-Pinnwand.

Alle elektronischen Kassensysteme müssen ab Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden. Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Dies gilt auch für geleaste oder gemietete Kassensysteme. Wer später ein elektronisches Kassensystem anschafft, muss dieses innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden.
Bereits seit 2023 müssen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Mit der Verwendung eines elektronischen Kassensystems gilt auch die Bonpflicht.
Aber eine elektronische Kasse ist keine Pflicht. Man kann auch weiterhin eine offene Ladenkasse (Kässle) verwenden und manuell einen Kassenbericht dazu erstellen.
Folgende Beiträge zu diesen Themen sind evtl. hilfreich:
https://www.meinverein.de/blog/vereinsbuchhaltung-finanzierung/barkasse-und-kassenbuch/
https://www.vereinswelt.de/finanzen/kassenpruefung/kassenbon-pflicht-fuer-vereine-ja-oder-nein/
Der LK Magstadt hat Frühjahrsputz gemacht und seine Notenbestände verschlankt. Dabei wurden einige Originalnoten aussortiert und werden an Interessenten verschenkt. Anbei die Auflistung der Werke incl. Stückzahlen und Ansprechpartner.
Neu ab 2025: Die E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird die
elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) in Deutschland in bestimmten Bereichen verpflichtend.
Dies betrifft auch viele Vereine. Detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen hat die
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt übersichtlich zusammengefasst. Dort findet Ihr die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die sogenannte elektronische Rechnung ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat. Ein Datensatz, der an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung angehängt ist.
Zur Klarstellung: Eine via E-Mail übermittelte Rechnung ist KEINE E-Rechnung in diesem Sinne.
Für die meisten Vereine gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2027 – was aber nicht bedeutet, dass man sich nicht jetzt schon mit dem Thema befassen sollte 😁.
Die Begründung der Landesmusikräte: Sie ist das älteste Instrument der Menschheit. Und die Stimme ist extrem vielseitig.
In einem spannenden Zusammenspiel aus Muskeln, Stimmlippen und Knorpel im Kehlkopf entsteht die für jeden Menschen einzigartige Stimme. Sie kann tönen, flüstern, sprechen, singen und noch so viel mehr. Und so kann jeder das „eingebaute“ Instrument ganz individuell hörbar machen und einsetzen.
Höchste Zeit also, dass die Landesmusikräte dieses außergewöhnliche Instrument ein Jahr lang in Szene setzen.
Die Stimme verbindet uns Menschen auf der ganzen Welt. Sie überwindet kulturelle, sprachliche und geografische Grenzen und schafft eine gemeinsame Basis für Kommunikation und gegenseitiges Verständnis. Und sie ist in nahezu jedem musikalischen Genre, das der Globus zu bieten hat, zuhause. Also ganz egal, wo wir uns befinden und welche Musik wir im Ohr haben, unsere Stimmen ermöglichen es uns, Gedanken, Gefühle und Ideen auszutauschen und so eine tiefere Verbindung zueinander aufzubauen.
Mehr Informationen zum Instrument des Jahres 2025
Nachdem es neue Versionen von OVERSO gibt, hat Gerhard Deixelberger auch die Dokumentationen angepasst. Zu erkennen sind diese an der neuen Version V3.0.
Wer also nicht an den Schulungen teilnehmen kann, findet hier die Neuerungen / Änderungen.
OVERSO Dokumentationen

Achtung wichtig – Website-Impressum muss geprüft werden!
Im Homepage-Auftritt und dem in den sozialen Medien waren die Seitenbetreiber:innen bisher verpflichtet, Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) zu machen. Die Angaben wurden im Impressum der Webseite und im Auftritt in den sozialen Medien gemacht. Inzwischen ist das Telemediengesetz Geschichte. Es wurde ersetzt durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und trat am 14. Mai 2024 in Kraft.
Was ändert sich für die Vereine? Nicht viel. Allerdings muss – möglichst bald – das Impressum geändert werden (der Hinweis auf § 5 TMG wird durch den Hinweis auf § 5 DDG ersetzt). Um Abmahnungen von Anwälten vorzubeugen und Unterlassungserklärungen und damit verbundene, vom Verein zu zahlende Kosten zu vermeiden, muss diese Änderung vorgenommen werden.
Im April 2024 war das Fernsehen Regio TV beim GV Haslach um darüber zu berichten, wie es ein Verein im Chorverband erreicht hat, neue Mitglieder zu gewinnen und so dem derzeitigen Trend des „Chorsterbens“ entgegen zu wirken.
Es ist ein toller Beitrag geworden der andere Vereine ermutigen soll, nicht aufzugeben und am schönsten Hobby der Welt, dem Singen im Chor, festzuhalten und Werbung dafür zu machen.
Hier geht es zum Beitrag, der am 04.09.2024 ausgestrahlt wurde, in der Mediathek von Regio TV

Organisationen, Vereine und Veranstalter, Kirchengemeinden, Schulen und Kindergärten aus der Region haben seit März 2024 die Möglichkeit in der Kreiszeitung Böblinger Bote eigene Artikel digital einzustellen und die Redaktion der Zeitung druckt dann ausgewählte Beiträge auch in der gedruckten Ausgabe.
Hier geht es zu dem Portal und zur Erfassung eigener Beiträge https://www.bei-uns-daheim.de/ Eine Kurzanleitung gibt es hier.

Umfrage Freiburger Institut Musikmedizin
Das Freiburger Institut für Musikermedizin erforscht die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Chorszene in Deutschland.
Die anonyme Umfrage dauert etwa 10 bis 15 Minuten, der Fragebogen steht online zum Ausfüllen zur Verfügung unter: https://www.soscisurvey.de/chorbefragung/
E
s ist soweit, der Silcher-Film ist nun online: „Was bleibt ? – Erinnerungen an Friedrich Silcher“
Und er kann unter folgendem Link angesehen werden: https://youtu.be/PnlEx8WBlKs (Dauer 31 Min.)
Der Film steht zudem auf der Museums-Website, wird in den Museen in Tübingen und Weinstadt gezeigt und wird bald auch auf einem Bildschirm am ehemaligen Silcher-Museum zu sehen sein.

Eine Frage, die immer wieder unsere Chöre beschäftigt. Darf man Noten von Anderen ausleihen ? Noten auf dem Tablet ?
Informationen dazu gibt es beim MIZ (Deutsches Musikinformationszentrum). Das MIZ ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Musikleben in Deutschland. Dort wird sehr detailliert dargestellt, was möglich ist, welche Ausnahmen es gibt und wer Hilfestellung leistet.
Z.B. ist eine Leihe von Originalnoten von anderen Chören erlaubt. Es muss aber unentgeltlich sein.
Hier geht’s zum >>>> MIZ

Singen tut gut. Es hilft der Psyche, dem Körper und verbindet uns mit anderen. Wir müssen dafür nicht mal die Töne treffen. Regelmäßiges Singen hilft unserer psychischen Gesundheit und hat auch positive körperliche Auswirkungen.
»Was der Sport für den Körper bedeutet, das bedeutet das Singen für die Psyche, unser Denken, unseren Geist, unsere Gefühle«, sagt Musikwissenschaftler und Gesangsforscher Gunter Kreutz im SPIEGEL-Podcast Smarter leben. »Tatsächlich ist die größte Stärke des Singens, dass sie ein Gruppengefühl auslöst. Wir fühlen uns mehr in der Gemeinschaft, mehr zusammen. Und ich glaube, in der heutigen Zeit mit multiplen Krisen wünschen sich die Menschen eigentlich nichts mehr, als dass sie beieinander sind, dass sie zusammenstehen.«
Prof. Dr. Gunter Kreutz hat dazu in seinem Buch erklärt, welche positiven Effekte möglich sind. >>> Zum Buch
Es gibt auch Hinweise darauf, dass sich regelmäßiges Singen positiv auf unser Immunsystem auswirkt. Zudem kann es helfen, Stress schneller und effizienter abzubauen. Übrigens: Die meisten von uns können singen, auch wenn wir das oft nicht glauben wollen.
Bis 31.01.2024 müssen zwei Eingaben in OVERSO gemacht sein:
- Eingabe der Mitgliederzahlen nach Altersgruppen gestaffelt (3 Tabellen)
- Bestätigung der Voraussetzung, dass die Ensembles die Richtlinien für die Probenpauschale (früher Chorleiterpauschale) erfüllen
Sollte eins von beiden nicht aktuell gepflegt sein, kann es zu einer Schätzung kommen bzw. die Probenpauschale wird nicht ausgezahlt.
Hier geht es zur Anleitung OVERSO Probenpauschale
Deswegen zusätzlich zu vielen Mails an die Mitgliedsvereine, hier auch nochmal die Erinnerung.
Für Fragen steht unser Präsident oder Gerhard Deixelberger wie immer gerne zur Verfügung.

Staatssekretär Arne Braun: „Ohne ehrenamtliches Engagement könnte unsere reiche Kulturlandschaft vor allem in ländlichen Regionen nicht überleben. Hier ist Unterstützung existenziell“
Und ab 2024 wird die Probenpauschale (ehemals Chorleiter- und Dirigentenpauschale) aufgestockt und neu definiert.
Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung PM MWK Modernisierung Breitenkulturförderung
Zudem veröffentlicht der Landesmusikverband am Freitag eine Handreichung mit dem Titel „Green Music BW“, die gemeinsam mit der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg erstellt und vom Wissenschaftsministerium durch das Corona-Programm „Zukunftsstark“ gefördert wurde. Damit werden Vereine auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt. Mehr Informationen gibt es dazu hier: Handreichung-Green-Music-BW
CO2–Bilanzierungsstandard für Kultureinrichtungen
Alle Infos sind zu finden unter: Info aus der Kultusministerkonferenz 10.11.2023
Green Culture Anlaufstelle
Alle Informationen zur Anlaufstelle finden Sie HIER. In kurzen Sessions gibt es die Möglichkeit, Fragen rund um die neue Green Culture Anlaufstelle zu klären: 19. Dezember, 23. Januar und 30. Januar, jeweils von 12.30 bis 14.00 Uhr. Dazu anmelden kann man sich HIER.
Eigentlich sollte jeder Verein Interesse daran haben, Nachwuchs für das schönste Hobby der Welt auszubilden, oder ? Aber das ist gar nicht so einfach ! Trotzdem lohnt es sich – wenn auch der Einsatz von Zeit, Engagement, Nerven und Geldmittel nicht sofort dem eigenen Verein zu Gute kommt bzw. kommen kann. Trotzdem gibt es so tolle Kinder- und Jugendchöre im COE, SCV und DCV, die die Zukunft unseres gemeinsamen Hobbys unterstützen und sind.
Unterstützung findet ihr >> hier und natürlich beim Schwäbischen Chorverband
Rundschreiben der GEZ: Vereine in der Regel beitragsfrei!
Derzeit kommt es häufiger vor, dass Vereine angeschrieben und zur Anmeldung für den „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (ehemals GEZ) aufgefordert werden. Grundvoraussetzung für eine berechtigte Beitragsverpflichtung ist der Besitz eines Radios, Fernsehers oder internetfähiger Geräte wie beispielsweise ein Computer in einer Betriebsstätte. Pro Betriebsstätte sind Einrichtungen des Gemeinwohls (also auch eingetragene gemeinnützige Vereine wie Chöre) zu einem begünstigten Betrag von 6,12 Euro verpflichtet.
Als Betriebsstätte definiert wird „jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit“ – also zum Beispiel ein Probenraum.
Dennoch sind Vereine – und damit auch die Mitgliedschöre des SCV – in aller Regel beitragsfrei. Denn: Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich ehrenamtliche Personen oder Mitarbeiter:innen auf 1-Euro-Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig. Chorleiter:innen sind in der Regel freiberuflich tätig und daher keine Beschäftigten.
Ausleihen beim COE oder bei Mitgliedsvereinen – Leihen von Mitgliedsvereinen des COE
Woher bekommt man Requisiten oder Kostüme ? Hat jemand ein passendes Bühnenbild oder Plakate ? Welcher Verein hätte Bühnenpodeste oder ein Klavinova mit Akku zum Verleihen ?
Auf unserer neuen Seite können alle Mitgliedsvereine ihr Equipment vorstellen und anderen Vereinen zur Verfügung stellen. Angaben sollten sein: Was, Wieviel, von Wem, Photos, Maße, …..
Alles weitere regeln dann die Ausleiher und Leiher direkt untereinander.
