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Chorverband Otto-Elben

Rundschreiben der GEZ: Vereine in der Regel beitragsfrei!

Rundschreiben der GEZ: Vereine in der Regel beitragsfrei!

Derzeit kommt es häufiger vor, dass Vereine angeschrieben und zur Anmeldung für den „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (ehemals GEZ) aufgefordert werden. Grundvoraussetzung für eine berechtigte Beitragsverpflichtung ist der Besitz eines Radios, Fernsehers oder internetfähiger Geräte wie beispielsweise ein Computer in einer Betriebsstätte. Pro Betriebsstätte sind Einrichtungen des Gemeinwohls (also auch eingetragene gemeinnützige Vereine wie Chöre) zu einem begünstigten Betrag von 6,12 Euro verpflichtet.
Als Betriebsstätte definiert wird „jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit“ – also zum Beispiel ein Probenraum.
Dennoch sind Vereine – und damit auch die Mitgliedschöre des SCV – in aller Regel beitragsfrei. Denn: Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich ehrenamtliche Personen oder Mitarbeiter:innen auf 1-Euro-Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig. Chorleiter:innen sind in der Regel freiberuflich tätig und daher keine Beschäftigten.

Autor: Vera am 24. Sep 2023 14:55, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

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