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Chorverband Otto-Elben

September 2023

2. Treffen der Chorleiter im COE

Diese Einladung zu einem erneuten Chorleitertreffen ging von unserem Verbandschorleiter an die Chorleiterinnen und Chorleiter der Mitgliedsvereine des COE


Liebe Chorleiterinnen und Chorleiter,

letztes Jahr gab es ein erstes gemeinsames Treffen der Chorleiter in unserem Chorverband und es bestand
der ausdrückliche Wunsch nach einer Wiederholung. Diesem Wunsch möchte ich nun gerne nachkommen
und Euch hiermit zu einem weiteren Treffen einladen!

Bei einem lockeren Meeting wollen wir uns gegenseitig besser kennenlernen, Erfahrungen austauschen und
vielleicht sogar Ideen, Impulse oder Noten weitergeben. Außerdem wollen wir ein gemeinsames feedback
zum Jubiläumsjahr unseres Chorverbands zusammentragen.

Termin: 13. Januar 2024, 10-12 Uhr
Ort: Musik- und Kunstschule Böblingen, Raum 8, Herrenberger Str. 31, 71034 Böblingen
Die Musikschule ist nur wenige Gehminuten von der S-Bahn Station Böblingen entfernt.

Bitte gebt mir auf jeden Fall Bescheid, auch wenn ihr nicht kommen könnt, schreibt dazu einfach an u.g. Mail.
Ich würde mich sehr freuen, Euch alle dann begrüßen zu können,
bis dahin herzliche Grüße

Clemens König
Verbandschormeister
Mail:chormeister(at)chorverband-otto-elben.de


Der SCV wird 175 jahre alt – wer macht mit ?

Die Jubiläums-Webseite ist online!

Seid Teil des Jubiläums und registriert schon jetzt eure Konzerte im Jahr 2024 auf www.175-Jahre-Chorverband.de !
Sein großes Jubiläum feiert der SCV nicht in Form einer einzelnen Veranstaltung mit geladenen Gästen, sondern ein Jahr lang im gesamten Verbandsgebiet. Alle Mitglieder, alle Chöre, alle Sänger:innen sind herzlich eingeladen, zusammen dieses besondere Jubiläumsjahr zu gestalten und ein Teil davon zu sein!
Um das Jubiläumsjahr mit Leben zu füllen, sind alle Mitgliedschöre dazu eingeladen und aufgerufen, ihre vielfältigen Konzerte im Jubiläumsjahr 2024 als Festkonzerte zu feiern.
Und das funktioniert so: Auf der Jubiläums-Webseite befindet sich derzeit ein Online-Formular. Dort können Mitgliedschöre ihre Konzerte im Jubiläumsjahr 2024 mit nur wenigen Klicks eintragen. Zum Jubiläumsjahr wandelt sich diese Webseite, so dass dort einerseits spannende Einblicke in die Geschichte des Verbandes zu finden sind und andererseits eine Verbandslandkarte und ein Konzertkalender.
Der Veranstaltungskalender und der Download-Bereich gehen im Laufe des Septembers online.

Rundschreiben der GEZ: Vereine in der Regel beitragsfrei!

Rundschreiben der GEZ: Vereine in der Regel beitragsfrei!

Derzeit kommt es häufiger vor, dass Vereine angeschrieben und zur Anmeldung für den „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (ehemals GEZ) aufgefordert werden. Grundvoraussetzung für eine berechtigte Beitragsverpflichtung ist der Besitz eines Radios, Fernsehers oder internetfähiger Geräte wie beispielsweise ein Computer in einer Betriebsstätte. Pro Betriebsstätte sind Einrichtungen des Gemeinwohls (also auch eingetragene gemeinnützige Vereine wie Chöre) zu einem begünstigten Betrag von 6,12 Euro verpflichtet.
Als Betriebsstätte definiert wird „jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit“ – also zum Beispiel ein Probenraum.
Dennoch sind Vereine – und damit auch die Mitgliedschöre des SCV – in aller Regel beitragsfrei. Denn: Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich ehrenamtliche Personen oder Mitarbeiter:innen auf 1-Euro-Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig. Chorleiter:innen sind in der Regel freiberuflich tätig und daher keine Beschäftigten.

Wichtige COE Termine 2024

Jetzt schon den Terminkalender zücken und folgende COE Termine für 2024 vormerken:

Samstag, 03.02.2024 Vorständetagung des COE, Aramis Gäufelden-Nebringen
Samstag, 20.04.2024 Jahreshauptversammlung COE, Begegnungstätte Ehningen

Alle Infos dazu wie immer in unserem Onlinekalender https://www.chorverband-otto-elben.de/veranstaltungen-termine/


Der Amateurmusikfonds ist da!

Projektförderung für Ihr Ensemble, Ihre Organisation oder Ihren Verband !

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Mio. EUR bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Wer ist antragsberechtigt?
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Welche Fördersummen sind abrufbar?
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.

Welche Fristen gilt es zu beachten?
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1.1.2024 beginnen und höchstens bis zum 15.10.2024 dauern.

Beratung und Antragstellung:
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.
Interessierte Ensembles können sich zudem wie folgt an uns wenden:

Telefonische Beratung: +49 (0)30 60 98 07 81-35

Telefonzeiten:
Mo – Do:              09.00 – 16.00 Uhr
Freitag:                09.00 – 15.00 Uhr

Per E-Mail an:   amf(at)bundesmusikverband.de

 


Ausleihen – Leihen

Ausleihen beim COE oder bei Mitgliedsvereinen – Leihen von Mitgliedsvereinen des COE

Woher bekommt man Requisiten oder Kostüme ? Hat jemand ein passendes Bühnenbild oder Plakate ? Welcher Verein hätte Bühnenpodeste oder ein Klavinova mit Akku zum Verleihen ?

Auf unserer neuen Seite können alle Mitgliedsvereine ihr Equipment vorstellen und anderen Vereinen zur Verfügung stellen. Angaben sollten sein: Was, Wieviel, von Wem, Photos, Maße, …..

Alles weitere regeln dann die Ausleiher und Leiher direkt untereinander.


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