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Chorverband Otto-Elben

Der Amateurmusikfonds ist da!

Projektförderung für Ihr Ensemble, Ihre Organisation oder Ihren Verband !

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Mio. EUR bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Wer ist antragsberechtigt?
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Welche Fördersummen sind abrufbar?
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.

Welche Fristen gilt es zu beachten?
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1.1.2024 beginnen und höchstens bis zum 15.10.2024 dauern.

Beratung und Antragstellung:
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.
Interessierte Ensembles können sich zudem wie folgt an uns wenden:

Telefonische Beratung: +49 (0)30 60 98 07 81-35

Telefonzeiten:
Mo – Do:              09.00 – 16.00 Uhr
Freitag:                09.00 – 15.00 Uhr

Per E-Mail an:   amf(at)bundesmusikverband.de

 

Autor: Vera am 6. Sep 2023 23:03, Rubrik: DCV,SCV, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

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