Wiedergabe von Texten bei Mitsingformaten (Rudelgesang, Offenes Singen, Gemeinschaftsliedersingen)
Mit Wirkung vom 24. Juni 2026 hat die VG Musikedition den Tarif V-SiL 1 für die Einblendung und Vervielfältigung von Lied-/Songtexten bei Singalongs und ähnlichen Veranstaltungen eingeführt.
Der Tarif umfasst die grafische Vervielfältigung, Verbreitung (§§ 15 Abs. 1 i.V.m. §§ 16, 17 UrhG) und/oder die unkörperliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2 sowie §§ 19, 19a, 20, 21, 22 UrhG) von mit der jeweiligen Musik verbundenen Liedtexten im Rahmen von Veranstaltungen mit dem Zweck des gemeinsamen Gesangs einer Mehrzahl von Personen außerhalb einer vorbestehenden Singgemeinschaft. Veranstaltungen im Sinne des Tarifs sind interaktive Mitsingformate wie z.B. Singalong, „Rudelgesang“, Offene Singen, Gemeinschaftsliedersingen, Singflashmob, Voice Together o.ä.) und vergleichbare Veranstaltungen.
Mit der Einführung des Tarifs V-SiL 1 ermöglicht die VG Musikedition als zentraler One-Stop-Shop den Veranstaltern vorgenannter Formate ab sofort den einfachen und unkomplizierten Rechteerwerb für die Einblendung (auch Vervielfältigung) von Songtexten.
Alle Infos dazu unter vg-musikedition.de
Zur Unterscheidung:
VG Musikedition = Notenrechte (Vervielfältigung)
GEMA = Musikrechte (Aufführung/Wiedergabe)
Autor: Vera am 9. Sep. 2026 12:10, Rubrik: DCV,SCV, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.



















